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David Dürr

Liberaler Gesprächskreis vom 15. Oktober 2013

Thema: "Privatrechtsgesellschaft - Abschaffung der staatlichen Monopole?"

Der Einladung des Liberalen Gesprächskreises sind am 15. Oktober 2013 über 60 Personen gefolgt, um Prof. David Dürrs Aussagen zu einer Gesellschaftsordnung - als Alternative zur staatlichen Ordnung - zu debattieren.

Einführung
In gewohnt entspannter Manier hat David Dürr, Rechtsanwalt und Titularprofessor an der Universität Zürich, seine Vorstellungen einer „natürlichen“ Ordnung (oder Privatrechtsgesellschaft) dargestellt. Dabei hat er von Beginn weg klargestellt, dass auch ein Wechsel in eine Privatrechtsgesellschaft nicht frei von Friktionen für die Menschen sein würde. Das Paradies gebe es auf Erden nicht, nur sei die natürliche Ordnung aus verschiedenen Gründen der heutigen vorzuziehen. An dieser Stelle führte Dürr ein Argument an, das aus seinem Buch stammt: In „Staats-Oper Schweiz - wenige Stars, viele Staatisten“ (Bern, 2011) hat er die ernüchternd tiefe schweizerische Demokratiequote von gerade einmal 0,09096% berechnet. Auf den Einwand „L’état, c’est nous“ eines kürzlich erhaltenen Leserbriefs hat Dürr entsprechend reagiert: Von einem „unsrigen Staat“, indem wir angemessen vertreten sind, könne bei der genannten Demokratiequote der Schweiz(!) nicht die Rede sein.

Drei Prämissen
Von folgenden drei Prämissen geht Dürr aus, wenn er von der Privatrechtsgesellschaft spricht: Erstens würde diese der heutigen Welt gleich sein; menschliches Zusammenleben und die Umwelt sähen nicht plötzlich anders aus. Zweitens würden die Menschen ihre Umwelt selbst gestalten, d.h., sie könnten sich freiwillig einer privaten Gemeinschaft oder Gruppe anschliessen und auch wieder austreten. Dies im Gegensatz zur heutigen Situation, wo eine kleine (elitäre) Minderheit über eine Mehrheit bestimme, ohne dass letztere ausweichen könnte. Und drittens würde auch diese Welt ohne Staat wohlgemerkt nicht das „Paradies auf Erden“ darstellen.

Wie sieht eine solche Privatrechtsgesellschaft im Detail aus?
Für alle Juristen im Publikum gab es vorweg Entwarnung: Auch in einer Privatrechtsgesellschaft gäbe es ein Bedürfnis nach Regeln, aber in einem wesentlich kleineren Umfang. Streitigkeiten innerhalb einer Gemeinschaft würden durch Regeln geschlichtet, welche von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedern verfasst worden sind. Die Mitglieder dieser Gemeinschaft würden sich diesen Regeln bewusst und freiwillig unterwerfen. Wie sich in der Diskussion herausstellte, kennen gewisse Staaten bereits solche poly-rechtlichen Systeme (z.B. Grossbritannien mit der Anerkennung von Scharia-Rechten). Und bereits heute kennen wir natürlich die private (aussergerichtliche) Streitschlichtung als eine in vielen Staaten bevorzugte Lösung von Auseinandersetzungen ökonomischer Art. Für Streitigkeiten unter mehreren Gemeinschaften ordnet Dürr gewisse praktische Schwierigkeiten, weil es ja keine übergeordnete Instanz geben darf. Er hält dafür aber zwei Ansätze bereit: Einerseits gälten auch unter mehren Gemeinschaften gewisse Naturgesetze, die zu einer konfliktfreien Lösung führen könnten. Andererseits würden völkerrechtliche Mechanismen, wie wir sie heute kennen, eine (politische) Lösung ermöglichen. Leider sehen wir aktuell aber auch, wie gut (oder schlecht) die suprastaatliche Selbstregulierung funktioniert, wenn wir beispielsweise unseren Blick auf die politischen Spannungen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien werfen.

In der Privatrechtsgesellschaft würde das Gewaltmonopol unter privaten Anbietern aufgeteilt. So sei es nach Dürr gut möglich, dass Securitas und Protectas private Streitschlichtungsmechanismen etablierten, welche wie die heutige Polizei nur effizienter, zuverlässiger und dezentral funktionieren würden. Weiter wäre auch das Prinzip der Rule of Law und nicht das Recht des Stärkeren in einer solchen Ordnung viel eher eingehalten als heute: Das staatliche Gewaltmonopol verkörpere ja in Reinform das abscheuliche Recht des Stärkeren, das in der Vergangenheit immer wieder zu Kollisionen mit der menschlichen Würde geführt habe (nationalsozialistisches und stalinistisches Regime als Beispiele). Auch der Staat sei demnach dem gleichen Recht zu unterwerfen, was heute in vielen Fällen nicht erfüllt sei (z.B. bei Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und dem Staat im Verwaltungsverfahren, wo Richter „in eigener Sache“ urteilen).

Wie steht es aber um die sozial schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft? Dürr gibt Entwarnung. Es wäre ja nicht so, dass in Zukunft kein Bedürfnis nach Versicherung und Vorsorge mehr bestünde. Wie heute - nur ohne Regulierung und staatliches Obligatorium - böten beispielsweise Krankenversicherungen ihre Dienstleistungen an. Die blosse Entrüstung, die heute bei den Menschen entsteht, wenn schwache Mitglieder der Gesellschaft vernachlässigt werden, sei, so Dürr, ein Zeichen für das soziale Wesen „Mensch“. Auch in der Privatrechtsgesellschaft gäbe es karitative Organisationen, welche sich um Menschen, mit denen es das Schicksal nicht gut gemeint hat, kümmern würden.

Herrschaftsverhältnisse
Im Gegensatz zur heutigen Welt sähe die private Ordnung höchstwahrscheinlich auch territorial anders aus: Gebilde wie die heutigen Grossstaaten gäbe es nicht mehr. Diese seien meistens künstlich (d.h. politisch) geschaffen und entsprächen keinem menschlichen Bedürfnis. Die Gefahr von Oligarchien bestünde natürlich, nur sei diese nach Dürr immer noch weniger schlimm als bei den heute entarteten Monokratien (im Sinne eines „mono“, das keine freie Wahl zulässt).
In der Diskussion zeigte sich noch ein weiterer Aspekt von Herrschaft: Es bestünde in der praktischen Umsetzung der Privatrechtsgesellschaft das Risiko, dass die Macht, die heute beim Staat liegt, bloss durch ein neues Unterordnungsverhältnis abgelöst würde. Solche Pendelbewegungen können wir beispielsweise in Ägypten beobachten (Mubarak-Muslimbrüder-Militär-...), das unter bürgerkriegsähnlichen Zuständen leidet.

Utopia liegt in...?
Es gibt keine echte Privatrechtsgesellschaft heute. Der Föderalismus der Schweiz sei aber eine beachtenswerte Form, für die Dürr gewisse Sympathien hat, weil sie das „Obermonopol“ des Bundes durchbricht. Immerhin könne man die Erdkugel als solche als eine Form von „privater“ Gemeinschaft ansehen. Hier spiegelt sich wieder der völkerrechtliche Ansatz, den Dürr bereits zuvor angesprochen hat. Leider befinden sich die Nationalstaaten aber auf dem Weg mit dem bewussten Ziel einer obersten Weltinstanz, wie das heutige überstaatliche Steuerkartell gut zeige. Die Schweiz würde sich, so Dürr, sehr gut eignen, um erste experimentelle Schritte hin zu einer privaten Gesellschaft zu wagen. Dies war auch eine Forderung eines Teilnehmers an die in dieser Hinsicht unkritischen Universitäten. Der Staat könne ja selbst dann bestehen bleiben, er müsse den austrittswilligen Menschen nur eine friedliche Möglichkeit geben, sich von ihm zu trennen. Das entspräche echter Toleranz! Die Umsetzung einer Privatrechtsgesellschaft könne immerhin durch einen Punkt begünstigt werden: Viele westliche Nationen ignorieren systematisch die ökonomischen Gesetze (z.B. Verschulden ohne Sparen), denen auch sie unterworfen sind. In diesem Zusammenhang haben einige Diskussionsteilnehmer auch das Geldmonopol des Staates kritisiert, das wesentliche Teile des heutigen Staatsapparates (Wohlfahrtsstaat, Kriegsindustrie etc.) erst ermöglicht, ohne freilich dabei Wohlfahrt zu schaffen oder Kriege zu verhindern.

Offene Fragen
Es verblieben natürlich auch nach Abschluss einer langen und kontroversen Diskussion nicht wenige offene Fragen: Wie würden beispielsweise Kinder und Waisen geschützt, die dem in ihrer Gemeinschaft bestehenden Recht, das beispielsweise Pädophilie nicht sanktioniert, nicht entkommen können? Bestehe nicht ein natürliches - beispielsweise psychologisches oder anthropologisches - Bedürfnis des Menschen, dass eine zentrale Gewalt letztinstanzlich für so etwas wie eine jeden Menschen umfassende Gerechtigkeit sorgt? Würden sich nicht automatisch wieder Strukturen herausbilden, welche den staatlichen Defiziten entsprächen? Wer würde dies verhindern? Trotz dieser offenen Fragen kann man David Dürr dankbar sein, dass er diese Diskussionen überhaupt erst ermöglicht. Der Abend des 15. Oktobers war in dieser Hinsicht ein seltener Lichtblick in der sonst unkritischen Auseinandersetzung mit solchen Themen.

Verfasser: Fabio Andreotti

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